Der DSB informiert über Soforthilfe für Sportvereine und -verbände
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sicher sind auch bei Ihnen in den Landesverbänden die ersten Vereine auf Sie zugekommen und haben Ihnen von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten berichtet, denen sich die Vereine nun in Folge der Vereinsschließungen bzw. abgesagten Veranstaltungen oder gekündigten Sponsorenverträgen ausgesetzt sehen.
Insofern begrüßen wir, dass der Bundesgesetzgeber in seinem heute durch den Bundesrat beschlossenen und wahrscheinlich Anfang nächste Woche in Kraft tretenden Gesetz ein Soforthilfepaket in einem Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. € auf den Weg gebracht hat.
Nach den ersten Durchführungsbestimmungen der Länder fallen als Antragsberechtigte hierunter auch Vereine.
Wir bitten Sie daher, Ihre Vereine ebenfalls darauf hinzuweisen und empfehlen entsprechende Anträge an die in Ihrem Bundesland zuständigen Stellen zu richten.
Gerne können Sie die nachstehende Meldung auch über Ihre Homepage kommunizieren:
Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige
Am 27. März hat der Bundesrat in seiner 988. Sitzung die Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige beschlossen, welche aller Voraussicht nach Anfang nächste Woche in Kraft treten werden. Dieses Soforthilfepaket hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt, und in den Ländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet.
Sportvereine und -verbände gelten grundsätzlich als antragsberechtigt
Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen. Beispielhaft verweisen wir auf die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg („In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“) oder in Nordrhein-Westfalen („Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“).
So zählen zu den Antragsberechtigten auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind.
Frühzeitig Förderanträge stellen
Um hier möglichst frühzeitig die berechtigen Ansprüche unserer Vereine und Verbände deutlich zu machen, empfehlen wir den betroffenen Vereinen und Verbänden sehr kurzfristig, unbedingt Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen.
Gemeinsam mit dem DOSB und unseren Landesverbänden werden wir die Umsetzungspraxis in den einzelnen Bundesländern hierzu weiterhin genau beobachten und uns auch in den kommenden Tagen und Wochen bei unseren politischen Ansprechpartnern im Bund und in den Ländern weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass alle betroffenen Vereine und Verbände an den Rettungsmaßnahmen des Bundes teilhaben können.
Weiterführende Links zu den Antragsformularen in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter:
https://www.boersenblatt.net/2020-03-23-artikel-so_kommen_sie_an_ihr_geld-milliardenschwere_unterstuetzung_in_der_corona-krise.1835082.html
Bildquellen
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