GEMA
Mit Schreiben vom 16. Juli 2008 bestätigt die GEMA die Fortführung der bestehenden Sonderregelung für die Mitglieder des Deutschen Schützenbunds, wonach Musikaufführungen anlässlich traditioneller Schützenfeste keine Aufführungstantiemen fällig werden.
Dies umfasst im Einzelnen Weckruf-Musik, Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens des Schützenkönigs und der Fahnen, Musik anlässlich des Ein- bzw. Ausmarsches der Schützenkompanien oder -vereine sowie Musik zum Zapfenstreich.