Info des DSB zur GEMA-Sonderregelung für Mitglieder des Verbandes
Die Sonderregelung hat folgenden Wortlaut:
Für folgende Musikaufführungen, die anlässlich der traditionellen Schützenfeste stattfinden, erhebt die GEMA für die Dauer des Gesamtvertrages mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, dessen Mitglied der Deutsche Schützenbund e.V. ist, keine Aufführungstantiemen:
(1) Weckruf-Musik,
(2) Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens des Schützenkönigs,
(3) Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens der Fahnen,
(4) Musik anlässlich des Einmarsches und Ausmarsches der Schützenkompanien oder -vereine,
(5) Musik zum Zapfenstreich.