Artikel von Landessportleiter

PSSB trauert um Weber Harald

05. September 2020

  Voller Trauer haben wir die Nachricht vom unerwarteten Tod am 30.08.2020 unseres Ehrenmitgliedes Harald Weber aufgenommen. Traueranzeige Das Präsidium des Pfalzischen Sportschützenbund

Durchführung der Rundenwettkämpfe Herbst 2020

20. August 2020

Liga-Wettkämpfe als Fernwettkämpfe   Durch die Corona-Pandemie wurde auch der Schützensport schwer getroffen. International wurden keine Olympiade, EM oder Weltcups durchgeführt. Auch keine Deutschen-, Landes-, Kreis-, Vereins- oder Ligameisterschaften wurden ausgetragen. Unser Sport wurde hart getroffen. Der DSB möchte jetzt für seine Vereine Fernwettkämpfe durchführen. Auch der PSSB möchte wieder etwas Normalität in seinen Schießsport (Ligakämpfe) bringen. Deshalb, wenn es auch von unseren Vereinen gewünscht wird könnten wir im Herbst 2020 wieder mit den Ligakämpfen für Luftpistole, Luftgewehr, Vorderlader Gewehr und Vorderlader Pistole/-revolver, in den Bezirksligen, Pfalzligen und in der Oberliga beginnen. In der Bezirksliga Rhein-Nahe und Pfalzliga Rhein-Nahe könnte auch in den Auflagen-Disziplinen Wettkämpfe organisiert werden. Die 10. Corona Verordnung von RLP hat die Durchführung unter strengen Auflagen für die Vereine ermöglicht. Die genehmigten Standkapazität und die strengen Hygiene Auflagen erschweren oder verhindern die gewohnte Umsetzung von Ligakämpfen. Die Rundenkämpfe werden dadurch als Fernwettkämpfen durchgeführt. Da es auch Vereine und Schützen gibt, die wegen der Corona Pandemie nicht an den Wettkämpfen teilnehmen möchten, wird in diesem Sportjahr kein Auf- oder Abstieg stattfinden. Es gibt einen inoffiziellen Meister (erhält eine Plakette). Die Ligen werden im Sportjahr 2021 mit der jetzigen Einteilung wieder neu starten. Die Oberliga Luftgewehr und Luftpistole wird nach den Richtlinien der Bundesliga geschossen. Sollte die 1. und 2. Bundesliga nicht stattfinden, werden wir auch hier Fernwettkämpfe durchführen (näheres Regelt die Ausschreibung). Der DSB wird in der 34. KW  über die Durchführung der Bundesligen entscheiden. Bei den Rundenwettkämpfen in Großkaliber werden wir genauso Verfahren, sofern es keine Änderungen bei den Corona Maßnahmen gibt. Das gleiche gilt auch für die Sportpistole und dem KK-Gewehr. Die Kreise könnten in ihrem Bereich die Wettkämpfe nach ihren Vorgaben planen und stattfinden lassen. Landesmeisterschaft: Da der DSB die Deutsche Meisterschaften für 2021 plant, müssen auch wir eine Landesmeisterschaft planen. In welchem Umfang wir […]

Änderung Waffenrecht zum 01. September 2020

13. August 2020

Info vom DSB Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020 Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft. Diese werden im Folgenden aufgeführt: * Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird. * Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR-sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt. * Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf. * Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig. * Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden. * Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler. * Die An-und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage. * Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein. Der Deutsche Schützenbund empfiehlt allen Waffenbesitzern, ihre persönliche NWR-und die Erwerbs-ID bei der zuständigen Behörde frühzeitig abzufragen. Am besten informieren Sie sich vorab, wie die zuständige Ordnungsbehörde das Verfahren zum Eintrag der IDs in die WBK vornehmen möchte.

Relegation zur Oberliga 2020

09. August 2020

Am 08.08.2020 und 09.08.2020 wurde die Relegation zur Oberliga Luftgewehr und Luftpistole in Rheinzabern durchgeführt.   Ergebnisliste Gesamt Ergebnisliste Luftgewehr Ergebnisliste Luftpistole

DSB-Meisterschützenabzeichen und PSSB-Meisterabzeichen

20. Mai 2020

Das DSB Meisterschützenabzeichen für das Sportjahr 2019 und 2020  können wie folgend Beantragt werden: Hinweis des DSB für das Meisterschaftsabzeichen Antragsformular DSB Antragsformular PSSB Das PSSB Meisterabzeichen kann über das Jahr 2019 beantragt werden. Meisterabzeichen-Ausschreibung Die Abzeichen sind mit der jeweiligen Jahreszahl versehen. Anträge sind zu stellen an: PSSB-Geschäftsstelle Breitensportreferent Ulrich Weber   Mit sportlichen Grüßen Ulrich Weber Referent Breitensport

Beiträge für die SWDSZ gesucht

04. Mai 2020

An die Kreisvorsitzenden, OSM der Vereine, Mannschaftsführer, in der jetzt doch relativ ereignislosen Zeit, in der wir unseren Sport nicht ausüben können, wollen wir in der SWDSZ Kreise, Vereine, Mannschaften oder einzelne Sportler vorstellen. Daher die Bitte an Alle: Wenn Ihr  Euren Kreis, Verein, Mannschaft oder Sportler  gerne vorstellen möchtet, dann schickt an die Pressestelle einen Bericht und möglichst auch Bilder (bitte gute Auflösung min. 2 MP). Vielen Dank für Eure Mühe Der Pressewart des PSSB Kontakt: presse@pssb.org

Der DSB informiert über Soforthilfe für Sportvereine und -verbände

30. März 2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sicher sind auch bei Ihnen in den Landesverbänden die ersten Vereine auf Sie zugekommen und haben Ihnen von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten berichtet, denen sich die Vereine nun in Folge der Vereinsschließungen bzw. abgesagten Veranstaltungen oder gekündigten Sponsorenverträgen ausgesetzt sehen. Insofern begrüßen wir, dass der Bundesgesetzgeber in seinem heute durch den Bundesrat beschlossenen und wahrscheinlich Anfang nächste Woche in Kraft tretenden Gesetz ein Soforthilfepaket in einem Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. € auf den Weg gebracht hat. Nach den ersten Durchführungsbestimmungen der Länder fallen als Antragsberechtigte hierunter auch Vereine. Wir bitten Sie daher, Ihre Vereine ebenfalls darauf hinzuweisen und empfehlen entsprechende Anträge an die in Ihrem Bundesland zuständigen Stellen zu richten. Gerne können Sie die nachstehende Meldung auch über Ihre Homepage kommunizieren: Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige Am 27. März hat der Bundesrat in seiner 988. Sitzung die Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige beschlossen, welche aller Voraussicht nach Anfang nächste Woche in Kraft treten werden. Dieses Soforthilfepaket hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket aufgestellt, und in den Ländern werden nun unter hohem Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. Sportvereine und -verbände gelten grundsätzlich als antragsberechtigt Dort, wo diese Durchführungsbestimmungen bereits veröffentlicht wurden, werden Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig ausgewiesen. Beispielhaft verweisen wir auf die entsprechenden Förderkriterien in Baden-Württemberg („In Anlehnung an die KMU-Definition der EU verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“) oder in Nordrhein-Westfalen („Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine.“). So zählen zu den Antragsberechtigten auch Vereine und Verbände, die Beschäftigungsverhältnisse haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind und in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind. Frühzeitig Förderanträge stellen Um hier möglichst frühzeitig die berechtigen Ansprüche unserer Vereine […]
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