Liebe Schützinnen und Schützen, angesichts der noch immer dynamischen Entwicklung in der Corona-Pandemie, aktuell insbesondere aufgrund der Virus-Mutationen, ist noch unklar, wann wir bundesweit wieder in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen in das vereinsbasierte Sporttreiben einsteigen können. Seit Beginn des Lockdowns im November 2020 gibt es im Sport und in der Politik Überlegungen, mit Hilfe von Stufenplänen und in Abhängigkeit vom lokalen und regionalen Pandemiegeschehen eine Rückkehr aus der verordneten Bewegungslosigkeit zu realisieren. Bereits vor rund zehn Monaten gelang mit Hilfe der Leitplanken und der Übergangsregeln eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens. Im Kontakt mit dem DOSB haben auch wir die Interessen unserer Sportarten – die als kontaktloser Outdoor-Sport wie Bogenschießen, Flintenschießen, aber auch durch andere Vorgaben ohnehin prädestiniert sind – in die Beratungen mit eingebracht. Leider wurde im Rahmen der letzten Bund-Länder-Runde noch keine echte Öffnungsperspektive für den Sport benannt. Der anhaltende Lockdown soll nun mindestens bis zum 7. März andauern. Doch nach Wochen der Winterstarre liegt ein Hauch von Frühling in der Luft: In Vorbereitung auf das Treffen der Regierungschef*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin am 3. März hat die Sportministerkonferenz mit einem einstimmigen Beschluss (s. Anlage 1) die Berücksichtigung des Sports bei Öffnungsszenarien mit einem schrittweisen Vorgehen eingefordert. Nachdem die Sportministerkonferenz in den vergangenen Wochen mehrfach getagt hatte, haben sich die 16 Bundesländer nun auf einen Plan für eine schrittweise Rückkehr des vereinsbasierten Sports geeinigt. Dabei verweist die SMK auf die Leitplanken, die DOSB und Spitzenverbände als Basis für eine verantwortungsvolle Aufnahme von Training und Wettkampf aufgestellt hatten. Besonders hingewiesen wird zudem auf die Notwendigkeit, den Kinder- und Jugendsport vorrangig wieder zu ermöglichen. Darüber hinaus haben die Sportminister*innen einen weiteren Beschluss (s. Anlage 2) gefasst, der insbesondere die Bundesregierung auffordert, die Wirtschaftshilfen des Bundes besser an die Bedürfnisse des organisierten Sports und auch der Sportgroßvereine anzupassen. Außerdem sprach
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