Versicherung
1.) Sportversicherung
Der Sportbund Pfalz, der Sportbund Rheinhessen und die AachenMünchener Versicherung AG sind seit mehr als 65 Jahren Partner. Die Mitgliedsvereine der beiden Sportbünde genießen über den Rahmenvertrag der AachenMünchener Versicherung AG Versicherungsschutz. Jeder Verein oder Verband kann die obligatorische Grunddeckung in der Unfall- und Haftpflichtversicherung um freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen und so für den optimalen Versicherungsschutz sorgen.
Die Sportversicherung (weltweit) betrifft alle Mitglieder – Sportler, Betreuer, Übungsleiter, Vorstands- und Ausschussmitglieder und alle Personen, die ständig oder zeitweise mit der Wahrnehmung einer Aufgabe (durch den oder für den Verein oder die Organisation) betraut sind.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, während der Fahrt zum Sport (Wettkampf, Training usw.), bei der Sportausübung und auf der Rückfahrt (bis zum Betreten der Wohnung).
Die Zusammenfassung des Rahmenvertrages der AachenMünchener finden Sie hier.
Kontakt zu den Beauftragten für die Sportversicherung:
Dirk Trendler (Mail: dirk.trendler@generali.com)
Peter Kobel (Mail: peter.kobel@generali.com)
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel: 06131-2814-214
Fax: 06131-2814-222
Die Sprechstunde im Haus des Sports in Mainz findet immer am Donnerstag statt.
Die AachenMünchener Versicherung ist an allen anderen Wochentagen erreichbar unter der Telefonnummer: 0621-4101-154/189.
Schadensfall
Unfall oder Schadensfall – was nun?
Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.
Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes Pfalz und des Sportbundes Rheinhessen für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben.
Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der AachenMünchener Versicherung AG zu melden ist.
2.) Zusatzversicherungen
Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Ist der Verein Eigentümer von Halle oder Vereinsheim und werden diese zu nichtsatzungsgemäßen Veranstaltungen vermietet (z. B. Hochzeitsfeiern, etc.), muss eine zusätzliche H+G Haftpflicht abgeschlossen werden. Beantragung: über das Versicherungsbüro
Veranstalter-Haftpflicht
Über den Rahmenvertrag sind alle satzungsgemäßen Veranstaltungen versichert. Werden vom Verein nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen (Kerweausschank, Stand beim Weihnachtsmarkt etc.) durchgeführt, muss eine zusätzliche Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt je Veranstaltung ca. 40,00 bis 50,00 € netto. Beantragung: schriftlich formlos vor der Veranstaltung an das Versicherungsbüro
Unfallversicherung für Nichtmitglieder
Führt ein Verein Sportveranstaltungen durch, an denen Nichtmitglieder teilnehmen, wie zum Beispiel Jedermannturniere, können diese unter Ausschluss des Wegerisikos versichert werden. Die Prämie beträgt ca. 1,00 € pro Sportler. Beantragung: mittels Turnierplan an das Versicherungsbüro
Nehmen Nichtmitglieder über einen längeren Zeitraum an Veranstaltungen (Kurse) des Vereins teil, können diese gegen einen Betrag von ca. 2,50 € versichert werden. Meldung: über eine Namensliste vor Beginn des Kurses an das Versicherungsbüro
3.) Die gesetzliche Unfallversicherung (VBG)
Dabei handelt es sich um einen vom Gesetzgeber obligatorischen Unfallversicherungs-Schutz, mit dem Arbeitnehmer des Vereins oder Personen, die in arbeitnehmerähnlicher Funktion tätig sind (z.B. Übungsleiter/innen) abgesichert sind. Der Verein unterliegt dieser Versicherung – und ist damit auch zahlungspflichtig – , da er gesetzlich als Unternehmer gilt.
Die Prämien für die Übungsleiter/innen und unbezahlte Arbeitskräfte des Vereins werden über eine Pauschale bezahlt, die der Sportbund zusammen mit der Beitragsrechnung erhebt.
Die entsprechenden Beträge müssen vom Verein also nicht gesondert an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die „freiwillige“ Unfallversicherung für ehrenamtliche Vorstände und Beauftragte
Der Gesetzgeber und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) haben erkannt, dass die Absicherung ehrenamtlich Engagierter verbessert werden muss. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVGM), das am 05. November 2008 in Kraft getreten ist, wurde der ehrenamtliche Personenkreis erweitert, der freiwillig versichert werden kann.
Das Hinweisblatt hierzu finden Sie im Internet unter VBG.
Das Antragsformular zum Ausdrucken finden Sie hier.
Aachen Münchener Rahmenvertrag
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